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Die Hammerschläge zu Wittenberg, der vermutliche Anschlag der 95 Thesen des Augustinermönchs und Theologieprofessors Martin Luther an der Tür der Schlosskirche zu Wittenberg am 31. Oktober 1517, sind im weiten Bewusstsein der Beginn der Reformation, die ursprünglich als Reform der katholischen Kirche gedacht war. Dass die Kirche eine ständig zu reformierende sei – ecclesia semper reformanda – war eigentlich ein Grundzug der Kirche. Im 14. und 15. Jahrhundert war „die Reform an Haupt und Gliedern“ das beherrschende Thema. Den zahlreichen Reformbewegungen ging es um die Reinigung der Kirche, den Glaubwürdigkeitsverlust von Kirche und Geistlichkeit aufzuheben (Klueting, Theologisches S.466), „um ihre [der Kirche] Rückkehr zu den ursprünglichen Formen“ (Schorn-Schütte S.12).
Viele Priester und Subdiakone waren ohne sakrale Aufgaben, genossen aber klerikale Privilegien. Ihre Steuerfreiheit, wie auch die der Orden, war den Städten ein großes Ärgernis. Ein Grund dafür, dass die freien Reichsstädte – mit Ausnahme von Köln – und auch andere Städte, wie Wesel, die „neue Lehre“ früh annahmen.
Die Landgeistlichkeit war unzureichend ausgebildet und zudem materiell schlecht ausgestattet. So war sie im Rahmen des kirchlichen Abgabesystems gezwungen, „alle Gebühren für kirchliche Amtshandlungen unerbittlich einzutreiben, als Zusatz zum Lebensunterhalt z.B. Gastwirtschaften oder andere Handelsgeschäfte zu betreiben“ (Schorn-Schütte S.15). Das Konkubinat (eheähnliches Zusammenleben von Geistlichen) war weit verbreitet. Die Priester waren keine Vorbilder, sie waren für das Volk unglaubwürdig.
Unter den Laien fand die Jenseitshysterie eine große Verbreitung, die sich weniger in großer Höllenfurcht, sondern mehr in grotesken Fegefeuervorstellungen äußerte (Finger, Die Kirche S.244). Man versuchte durch Stiftungen, Ablässe und Totenmessen Sicherheit für das Leben nach dem Tod zu erwerben. „Hier lag auch die bedeutendste Wurzel für den speziellen Antiklerikalismus der Vorreformation, der übrigens nicht naiv mit Kirchenfeindlichkeit gleichgesetzt werden kann“ (Finger a.a.O.).
Im 16. Jahrhundert waren kirchliche Zustände eng verknüpft mit gesellschaftlichen Verhältnissen, d.h. religiös-kirchliche Veränderungen waren nicht ohne politisch-verfassungsmäßige Veränderungen zu denken bzw. durchzuführen. Die Landesherren waren bestrebt, in ihren Territorien die Zentralgewalt durchzusetzen, wozu auch gehörte, dass sie die Religionspolitik bestimmen wollten, so dass sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine Aufspaltung der Konfessionen (katholisch, lutherisch, reformiert) abzeichnete und sich letztendlich durchsetzte.
Diese Skizze der Verhältnisse im Reich ist zu berücksichtigen, wenn man die Geschichte Dorstens im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung verstehen will. Das heutige Stadtgebiet teilt sich aus der Perspektive des 16. Jahrhunderts in drei Herrschaftsgebiete, die einer jeweils unterschiedlichen Politik unterlagen: die Hardt gehörte zum Herzogtum Jülich-Kleve-Berg, das Vest südlich der Lippe zum Erzstift Köln und die Herrlichkeit Lembeck nördlich der Lippe zum Fürstbistum Münster. Im Gebiet des heutigen Dorsten bestimmten also drei Landesherren, die jeweils ihre eigenen politischen und religiösen Ziele verfolgten.
Östrich und die Hardt
Beide Stadtteile bildeten den östlichsten Teil des Herzogtums Jülich-Kleve-Berg. Ihre Geschichte verlief parallel zu der Gahlens, zu dessen evangelischer Gemeinde sie gehörten und noch heute gehören.
Die neue Lehre aus Wittenberg erreichte relativ spät den Niederrhein, verbreitete sich zuerst in den Städten wie Duisburg und Wesel, hier durch die Augustiner-Eremiten (Martin Luthers Orden). Herzog Johann III. (1490-1539) wie auch seine Nachfolger befürworteten einen vom christlichen Humanismus geprägten anderen Weg der kirchlichen Reform, die devotio moderna, die sich auf die Lehren des Erasmus von Rotterdam stützte. Sie war „eine neuzeitliche Art schlichter persönlicher Frömmigkeit“ (Mitteilungen Nr.93), die die Reformbedürftigkeit der Kirche sah, die Kirche aber selbst nicht in Frage stellte. Dieser „reformkatholische Sonderweg“ (www.rheinische-geschichte) vermied theologische Auseinandersetzungen. Der Herzog verfolgte in erster Linie pastorale und disziplinarische Ziele, er war darauf bedacht, den inneren Frieden zu erhalten. Reformatorische, sektiererische und wiedertäuferische Lehren wurden verboten, ihre Lehrer des Landes verwiesen. 1525 befahl Johann III. dem Rat von Wesel den Konrektor der Stadtschule Clarenbach, gegen den ein Dorstener Franziskanermönch wegen seiner lutherischen Lehren aufgetreten war, aus der Stadt zu entfernen (500 Jahre Franziskaner, S.50; Evelt, II. Abt. S. 102). Die herzogliche Reformpolitik jedoch „verhinderte nicht das allmähliche Vordringen der Reformation, welche sich vor allem in den Stadtgemeinden sowie beim Adel ausbreitete“ (Smolinsky S.92).
Nach dem Tode Johanns III. (1539) schien sein Sohn Wilhelm V. (1539-1592) den Mittelweg der kirchlichen Reformpolitik fortzusetzen (Stöve S.76). In der Geschichtsschreibung ist man hinsichtlich seiner Maßnahmen unterschiedlicher Meinung (Smolinsky S. 92). Es werden bei ihm auch Ansätze für die Einführung der Reformation gesehen. So war die Taufliturgie deutschsprachig, die Kommunion in beiderlei Gestalten erlaubt wie auch die Priesterehe, was eindeutig lutherische Merkmale waren (Goeters www.uni-due.de). Letztlich sei er an den politischen Umständen gescheitert. Im Kampf um die Erbfolge im Herzogtum Geldern unterlag Wilhelm Kaiser Karl V.. Im Vertrag zu Venlo 1543 musste sich Wilhelm verpflichten, gegen Neuerungen vorzugehen und treu zur katholischen Kirche zu stehen.
Anfang der 1550ger Jahre, besonders aber nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555, lockerte sich die landesherrliche Aufsicht, so dass sich die neue Lehre ausbreiten konnte. Seit dieser Zeit wird man von einem lutherischen Glaubensbekenntnis in Schermbeck und Gahlen sprechen können (Gotzheim S.28; Stricker S. 231f ist in der Bestimmung vorsichtiger). Nach Evelt (III S.5) führte Nikolaus von Datteln 1552 den Protestantismus in Gahlen ein.
Der klevische Sonderweg einer kirchlichen Reform, vielleicht auch die schwankende Haltung der Herzöge (Stricker S. 228), führte zu einer Sonderform der Konfessionalisierung, nämlich zu einer Konfessionalisierung von unten (www.rheinische-geschichte). Lutherische Gemeinden übernahmen die mittelalterlichen Kirchen und die ganze Stadt- bzw. Dorfgemeinde wurde evangelisch (Goeters). Man bestimmte sich seinen Pfarrer selbst. So scheint eine Legende aus Gahlen gar nicht so abwegig zu sein. Dort war man mit dem Pfarrer nicht zufrieden, da er sich nicht wie die Gemeinde der Reformation zugewandt hatte. Kirchhellen hatte einen evangelischen Pfarrer, aber die katholische Gemeinde wollte ihn nicht. Nach Absprache trafen sich die Gemeinden „in der kurzen Heide“ und tauschten ihre Pfarrer aus (www.heimatverien-gahlen.de).
1609 starb der letzte Herzog Johann Wilhelm kinderlos. Erbansprüche stellten Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg. Sie verpflichteten sich den Landständen gegenüber, die kirchlichen Verhältnisse, so wie sie bestanden, zu garantieren. 1666 einigten sich der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, (das sich später Preußen nannte) und Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg in Kleve auf eine dauerhafte Landesteilung. Pfalz-Neuburg erhielt Jülich-Berg, Brandenburg Kleve-Mark und Ravensberg. Ein Jahr zuvor war hinsichtlich der Religionsangelegenheiten ein Vergleich zu Dorsten geschlossen worden. Das Jahr 1609 wurde für die Festlegung des öffentlichen Gottesdienstes und des Kirchenbesitzes bestimmend. Katholiken, Lutheraner und Reformierte, die in vielen Orten zusammenlebten, erhielten bürgerliche Gleichberechtigung, und gegenseitige Duldung wurde Pflicht (Goeters a.a.O.). Die Hardt und Östrich gehörten nun zu Brandenburg, ihre politischen und kirchlichen Angelegenheiten wurden von Berlin aus bestimmt.
Die Herrlichkeit Lembeck
Die Herrlichkeit Lembeck, bestehend aus den Gemeinden Altschermbeck, Erle, Lembeck, Rhade, Wulfen, Hervest und Holsterhausen, war der südlichste Teil des Fürstbistums Münster. Sie grenzte im Westen an das Herzogtum Jülich-Kleve-Berg, im Süden, getrennt durch die Lippe, an das Vest Recklinghausen, das zum Erzstift Köln gehörte.
Die Reformation hielt auch im Bistum Münster relativ spät Einzug. 1521 konnte der päpstliche Nuntius noch berichten, Münster sei von der „Pest der lutherischen Ketzerei“ ganz frei (von Oer S.113). Die Städte waren die Schrittmacher der neuen Lehre. Hier war der Antiklerikalismus sehr verbreitet auf Grund der wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Vorteile, wie auch durch den Lebenswandel der Geistlichkeit, was bei den Handwerkern und Gewerbetreibenden, wie beim humanistisch gebildeten Bürgertum auf großen Unwillen stieß (Klueting, Geschichte S. 104).
Der Hochadel, dessen Mitglieder im Domkapitel bestimmend waren, wie der landsässige Adel lehnten zunächst reformatorische Veränderungen ab. Sie befürchteten, dass die Reformation die Klöster und Stifte auflösen würde, die Grundlage für die Unterbringung der nachgeborenen Söhne und Töchter (Kohl, Zeitalter S.472). Abschreckend wirkte zudem das „Endreich“ der Wiedertäufer in Münster, dessen Herrschaft 1535 mit militärischer Gewalt beendet wurde.
Als der Adel begriff, dass die Reformation die für ihn wichtigen Grundlagen nicht zu beseitigen beabsichtigte, näherte man sich mehr und mehr den neuen Ideen, denen man sich letztendlich anschloss.
Im Westmünsterland verbreitete sich der Calvinismus im landsässigen Adel, bedingt durch die Nähe zu den calvinistischen Niederlanden und durch verwandtschaftliche Beziehungen dorthin, wie auch durch die Sympathie zu dem Freiheitskampf der „Geusen“1 (Germania S.240).
Eine bedeutende Rolle im Stift Münster spielte die Familie von Westerholt, die sowohl im Stift Münster als auch im Vest Recklinghausen zu den führenden Geschlechtern zählte (Gillner S. 59). Domdechant Konrad von Westerholt war eine der maßgebenden Persönlichkeiten im Domkapitel (Gillner a.a.O.).
Wie die meisten münsterländischen Adeligen nahm auch die Familie Westerholt spät die neue Lehre an (Kohl, Geschichte S.472; Frese S.76). Bernhard von Westerholt unterstützte 1534/1535 Bischof Franz von Waldeck in seinem Kampf gegen die Wiedertäufer in Münster. Die spätere Konfessionszugehörigkeit Westerholts ist strittig. Es gibt keine direkten Belege, aber in der Literatur ist man sich überwiegend einig, dass die Herren von Westerholt dem Calvinismus anhingen (Frese S.81; Handbuch der historischen Stätten S.229).
Die Herren von Westerholt auf Lembeck besaßen das Patronatsrecht der Pfarrstellen in der Herrlichkeit mit Ausnahme von Erle und Holsterhausen, wo die Herren zu Pröbsting bzw. von Heiden auf Hagenbeck, die mit den Westerholtern verschwägert waren, dieses Recht inne- hatten (Frese S.75) Sie setzten Geistliche ihres Glaubens in den ihnen unterstellten Pfarreien ein und widersetzen sich den Entscheidungen des Domkapitels, wenn es die Absetzung „ihrer“ Pfarrer verlangte. Somit waren sie als die Herren von Lembeck in der Lage, die konfessionelle Zugehörigkeit der ihnen unterstellten Bewohner der Herrlichkeit zu beeinflussen und zu bestimmen.
Durch die Visitationen, die Bischof Johann von Hoya in den Jahren 1571-1573 durchführen ließ, die späteren Visitationen des Bischofs Ernst von Bayern (1585-1612) und seines Neffen und Nachfolgers Ferdinand von Bayern (1612-1650) entsteht ein ungefähres Bild vom Zustand der Pfarreien in der Herrlichkeit Lembeck. Die Protokolle sind knapp gefasst, um dem Bischof nicht das gesamte Ausmaß der Ausbreitung der lutherischen oder calvinistischen Lehre darlegen zu müssen (Frese S.89).
Pfarrer Everhard Rorinck von Altschermbeck wurde am 10. Mai 1572 nach Dülmen berufen, um dort den Visitatoren Auskunft zu geben. Er sagte aus, mit einer Frau zusammenzuleben (Konkubinat). Der Visitator hielt fest, dass Rorinck behauptete katholisch zu sein, aber vom Magistrat der Stadt Schermbeck in der Ausübung seines Amtes behindert werde (Frese S.89). 1614 stellte man bei einer erneuten Visitation fest, dass die Altschermbecker Kirche verwahrlost war, wie auch das Pastorat, weil Pfarrer Tasche dort gar nicht wohnte, da er den Gottesdienst in Schermbeck in protestantischer Form feierte (Gotzheim S.29).
Pfarrer Hermann Hesselink aus Rhade beklagte sich über den mangelnden Lebensunterhalt. Er hatte sich definitiv von der katholischen Kirche getrennt und bekannte sich zum Protestantismus (Confessio Augustana) (Frese S.88). Er gab an verheiratet zu sein und die Kommunion unter beiderlei Gestalt zu spenden. Während des Gottesdienstes ließ er deutsche Lieder singen. Bilder und Statuen waren aus der Kirche entfernt, die Wände übertüncht. Liturgische Bücher fehlten, der Altar war verbrannt (Jüstel S.60). Sein Nachfolger Pfarrer Schürmann gab bei dem Geistlichen Rat 1606 in Münster an, dass er im Konkubinat lebe und drei Kinder habe. Die Hostien lasse er in Dorsten konsekrieren, da er seit sieben Jahren die Messe nicht mehr gefeiert habe. Die erneute Visitation von 1614 musste feststellen, dass sich die Verhältnisse eher verschlechtert hatten (Jüstel S.62).
Der Pfarrer in Lembeck hatte sich von der katholischen Lehre, wie er bekannte, getrennt und war zum Calvinismus übergetreten. Er lebte in regelrechter Ehe. Die Kirche befand sich in einem guten Zustand. Die Visitatoren fanden dort alle Geräte und Bücher, die man für den katholischen Kult benötigte. „In Lembeck lebten unter einem calvinistischen Pfarrer eine äußerlich intakte katholische Kirche und reformierter Geist in einer merkwürdigen, aber nicht ungewöhnlichen Symbiose, von der die radikalen Pfarrer in Erle und Rhade nichts wissen wollten“ (Frese S.92f).
Pfarrer Heinrich Matthiae aus Holsterhausen lebte im Konkubinat, war aber bereit, auf Ersuchen des Bischofs die Frau zu entlassen (Frese S.88). Er trug keine Tonsur, in der Kirche waren Statuen und Bilder entfernt worden. Die Gemeinde feiert die Eucharistie nur selten, und wenn, in beiderlei Gestalt. Dennoch hatte sich katholisches Brauchtum erhalten.
Für Holsterhausen „lässt sich behaupten, dass man […] zumindest rein äußerlich an manchen katholischen Riten und Zeremonien festhielt, die freilich nur Reliktcharakter hatten“ (Frese S.90).
Auf der Burg Haus Dülmen befragte der Visitator Pfarrer Schmithals aus Hervest. Schmithals lebte mit seiner Haushälterin im Konkubinat, mit der er drei Kinder hatte, trug klerikale Kleidung und Tonsur. Wie seine Amtskollegen aus Haltern, Hullern, Lippramsdorf und Haus Dülmen, die man mit ihm befragte, versicherte er, dass er dem Weine nicht zusage, nicht trunksüchtig und auch nicht Jäger, Spieler noch Budenkrämer sei. Auch sei er nicht rauflustig und verleihe kein Geld (Bruder). Bei der späteren Besichtigung der Kirche stellte man fest, dass die liturgischen Geräte ordentlich verwaltet waren und es keinen Bildersturm gegeben hatte. Gelegentlich hielt Schmithals die Messe, wobei er die Kommunion in beiderlei Gestalt reichte. Die Visitatoren stuften ihn als nicht katholisch ein (Frese S. 92).
In seinem Namensvetter in Wulfen sieht die Forschung einen bekennenden Prostestanten (Höltker S.87). Schmithals war wie der Pfarrer in Lembeck verheiratet. Bei der Prüfung ergab sich, dass sich nicht alles in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Zwar fanden die Visitatoren in der Sakristei ein Repositorium (Aufbewahrungsort für in der Messe geweihten Hostien), aber die eine Hostie dort war auf Grund ihres Alters zerbröselt (Frese S.92).
Adolf von Wylich, Herr zu Haus Pröbsting, verfügte über das Patronatsrecht an der Kirche in Erle. 1571 fanden die bischöfliche Visitatoren dort erheblich Mängel: Keine Heiligenfiguren und Bilder in der weiß getünchten Kirche, keine Ritualgeräte, das Abendmahl wurde in beiderlei Gestalt gereicht, die Feiertage wurden nicht eingehalten. Verantwortlich dafür war Pfarrer Philipp Raesfeld, der seine calvinistischen Predigten auch in benachbarten Gemeinden hielt. So griff er den Pfarrer von Holsterhausen an, „Brotgötter“ anzubeten (Gillner S.56), um damit die katholische Vorstellung der Realpräsenz lächerlich zu machen. Auch schreckte er nicht davor zurück, die Lippegrenze zu überschreiten, um in Dorsten gegen einen Franziskaner zu predigen und eine protestantische Kirchenordnung dem Rat zu übergeben (Gillner S.57), zu der Zeit, 1583, als Dorsten im Konflikt mit dem calvinistisch gewordenen Erzbischof von Köln Gebhard Truchsess von Waldburg stand. Schließlich ergriff Domdechant Gottfried von Raesfeld, der energisch die katholische Reform im Bistum Münster durchzusetzen versuchte (Gillner S.56), Maßnahmen, Philip Raesfeld gefangen zu setzen und ihn schließlich des Landes zu verweisen. Raesfeld ging nach Wesel, das schon früh calvinistisch geworden war, wo er vom Rat die Aufgabe bekam, sich um die Kranken und Sterbenden zu kümmern.
Adolf von Wylich sah diese Auseinandersetzung mit dem Domkapitel nicht als konfessionelles Problem, sondern als rein rechtliches, als Eingriff in sein seit alters her zustehendes Patronatsrecht. So setzte er als Nachfolger Conrad Storck als Pfarrer ein, der ebenfalls ein Calvinist war. 1592 hieß es über Erle „In Erle pessimus haereticus“ – schlimmster Häretiker (Sönnert, Damals S.121). Conrad Storck war nicht verheiratet, lebte aber mit einer Frau zusammen und war Vater eines Kindes. Im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts soll sich Conrad Storck aber schließlich den Anweisungen der Visitatoren weitgehend gefügt haben.
Die Visitationen sagen nahezu nichts aus, über das Verhalten der Gläubigen, da hauptsächlich die Pfarrer auf ihren Lebenswandel, Bildungsstand (der meistens sehr gering war), wie auch auf ihre Glaubensüberzeugung geprüft wurden. Weiter interessierte der Zustand des Kirchengebäudes und der liturgischen Geräte und welche Schriften sich im Besitz der Pfarrer befanden. Geprüft wurde weiterhin, ob Besitz der Kirche veräußert worden war. Die Zustände der Gemeinden bleiben im Dunkeln (Höltker S.106). Von Hullern wird berichtet, dass dort die Wirtshäuser und Läden während des Gottesdienstes bereits geöffnet waren, und die Kirchgänger während der Messe und der Predigt auf dem Kirchhof herumspazierten (Bruder S.2). Das war kein Einzelfall. Ähnliches wird sich in der Herrlichkeit auch zugetragen haben.
1572 gab es in der Herrlichkeit keine reine katholische Lehre. Die Bevölkerung war, wie im ganzen Münsterland an den Laienkelch gewöhnt, die Pfarrer waren verheiratet oder lebten im Konkubinat, das von der Bevölkerung akzeptiert wurde. Das Zusammenleben des Pfarrers mit einer Frau wurde von den Archidiakonen, die im Auftrag des Bischofs ihre Sprengel zu visitieren hatten, zwar beanstandet, aber nicht weiter verfolgt, da der größte Teil von ihnen selbst im Konkubinat lebte und nicht selten Kinder hatte. Viele Pfarrer waren auf Grund ihres geringen Bildungsstandes trotz Ehe oder Zusammenlebens mit einer Frau, trotz Laienkelch und deutscher Lieder während des Gottesdienstes (deutliche Zeichen des Luthertums) der Meinung, katholisch zu sein. Die Bevölkerung war noch weniger in der Lage zu unterscheiden, es sei denn, man hing dem Täufertum an, von dem es noch einige versprengte Gemeinden im Westmünsterland gab.
Die Gegenreformation in der Herrlichkeit Lembeck
Unter Bischof Ernst von Bayern (1585-1612) setzten gegenreformatorische Maßnahmen ein, d.h. die Bestimmungen des Tridentiner Konzils (1545-1563) sollten in den Pfarreien zur Geltung gebracht werden. Er schuf einen Geistlichen Rat, dessen Mitglieder er mit der Durchführung beauftragte. Die Protokolle der von diesem Gremium durchgeführten Visitationen und Befragungen ergeben ein Bild, dass es ein langsamer Prozess war, den sein energischerer Neffe Ferdinand von Bayern, der seit 1595 als Koadjutor die eigentlichen Regierungsgeschäfte führte, zu beschleunigen bestrebt war. Ab 1612 folgte er seinem Onkel als Erzbischof von Köln und Bischof von Münster im Amt nach. 1618 begann der Dreißigjährige Krieg, der seine Bemühungen erschwerte, die Missstände im Bistum und somit auch in der Herrlichkeit Lembeck zu beseitigen. Die Besetzung Westfalens durch die protestantischen Hessen ab den 1630er Jahren verhinderte die Durchführung der katholischen Reform (Sönnert, Damals S.124).
Nach den Protokollen der Visitationen zu Beginn des 17. Jahrhunderts scheinen sich die Verhältnisse in der Herrlichkeit nicht wesentlich verändert zu haben. Um 1600 kann man davon ausgehen, dass die Gemeinden noch dem Calvinismus zuneigten (Jüstel S.64).
Der Gemeinde in Hervest wurde 1610 allerdings bescheinigt, dass sie den Weg zum rechten Glauben zurückgefunden habe (Frese S.99).
In Holsterhausen gab es zwischen 1590 und 1610 keinen Pfarrer. 1587 hatten spanische Truppen das Dorf vollkommen eingeäschert. Pfarrer Mathiae überlebte den Überfall in einer Hütte, die eher einem Schweinestall glich, für nur wenige Jahre. Erst 1614 war das Kirchengebäude wiederhergestellt.
Wulfen, gaben die Visitatoren 1613 an, habe einen katholischen Geistlichen und auch die Gemeinde sei katholisch, das äußere Bild der Kirche eher lutherisch.
1611 sollte der Pfarrer in Erle seines Amtes enthoben werden, 1613 war die Kirche noch verwahrlost.
Der Pfarrer in Lembeck erschien 1606 nicht vor den Vistatoren. 1613 allerdings gab es angeblich dort seit einem halben Jahr einen katholischen Pfarrer (Frese S.100).
Pfarrer Friedrich Schürmann in Rhade sagte 1614 aus, er habe seit 15 Jahren keine Messe mehr gelesen, da er keine Messgewänder besitze. 1606 habe er seine Konkubine entlassen, die nicht mehr zurückgekehrt sei, seine Tochter wohne bei ihm. Pfarrer Schürmann wurde auferlegt, binnen 14 Tagen bei den Franziskanern in Dorsten zur Beichte zu gehen und sich das bescheinigen zu lassen.
Ab 1622 war Michael Spanier Pfarrer in Erle, der sich bemühte, die Gemeinde zum Katholizismus zurückzuführen, “ … anfänglich sogar gegen den Willen seiner Pfarrkinder“ (Sönnert a.a.O.) Es gelang ihm trotz der Wirren des Dreißigjährigen Krieges, die Kirche neu zu ordnen. „Als Spanier 1659 starb, besaß die Gemeinde ein renoviertes Gotteshaus und stand wieder fest im katholischen Glauben (Sönnert a.a.O.).
In den 20er Jahren des 17. Jahrhunderts gab es immer noch Pfarrer in der Herrlichkeit, die im Konkubinat lebten. Besonders hartnäckig zeigte sich der Pfarrer von Holsterhausen, der vorgab, die Frau, mit der er zusammenlebte, zu entlassen, und Buße tun zu wollen, hielt letztendlich dieses Versprechen aber nicht. Johann von Westerholt als Gerichtsherr der Herrlichkeit Lembeck, zudem fürstlich-münsterischer Kanzler, war beauftragt, den Geistlichen gefangen zu setzen. Da die eheähnlichen Verhältnisse der Geistlichen weiter bestanden, schaltete sich Kurfürst Ferdinand von Köln und Bischof von Münster persönlich ein und forderte energisch von Johann von Westerholt die „abschaffung deren in der Herrschaft Lembeck vorhandenen concubinen“ (Frese S. 103). Westerholt ließ die Frauen festnehmen und befahl ihnen, sich nicht mehr in seiner Gerichtsherrlichkeit blicken zu lassen. Er musste aber eingestehen, dass er nicht garantieren könne, ob sie sich an seinen Befehl hielten. Die Pfarreien lägen direkt an den Grenzen zu Kleve und Köln. Die Pfarrer von Hervest, die Schiffe hätten, könnten sie über die Lippe setzen, Altschermbeck liege vor den Toren Schermbecks. Die Frauen könnten sich jederzeit wieder einschleichen (Frese S.104).
Der weitgehend protestantische Stiftsadel war zunächst nicht gewillt, die bischöfliche Religionspolitik zu unterstützen. Dennoch gelang es, ihn wie den landsässigen Adel zum Katholizismus zurückzuführen. Ferdinand von Bayern erließ kraft seines Amtes als Kurfürst und Erzbischof von Köln und Bischof von Münster Bestimmungen, die festlegten, dass die rechte Konfession, das Bekenntnis zum katholischen Glauben, allein den Zugang zu Ämtern und führenden Positionen, also zu Ansehen, Einfluss und Einkünften, möglich machte. Langfristig erwies sich das als „ein erfolgreiches Konzept, um den Adel zum Übertritt zum katholischen Glauben zu bewegen“ (Gillner S.69). Dass Johann von Westerholt kurfürstlich-münsterischer Kanzler war, zeigt, dass auch die Familie Westerholt die Konfession gewechselt hatte. „Der Prozess der Rekatholisierung war […] in der Herrlichkeit bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts vollzogen“ (Frese S.106).
Dorsten
Das Vest Recklinghausen gehörte wie das Herzogtum Westfalen (das heutige Hochsauerland) zum Erzbistum und Kurfürstentum Köln. Noch im 20. Jahrhundert nannten die Bewohner nördlich der Lippe die Dorstener die „Kölschen“ (vergl. Finger, Vest S.203). Im Vest konnte die Reformation zunächst nur zögerlich Fuß fassen (Bosbach S.69; Evelt III S.5), mit Ausnahme einiger landsässiger Adelsfamilien, die sich der neuen Lehre anschlossen (Finger S.218; Dorider S.184).
Im 16. Jahrhundert waren die Grafen von Schaumburg-Holstein die Inhaber der Pfandschaft des Vestes. Sie waren hauptsächlich daran interessiert, aus dem zeitlich begrenzten Besitz Gewinn zu erzielen (Gläßer S.51). Als Jost von Schaumburg-Holstein nach seiner Konversion das Vest zu reformieren suchte, scheiterte der förmliche Abfall von der alten Lehre durch den „entschiedenen Widerstand des Rates der Städte Recklinghausen und Dorsten“ (Gläßer S.58). Somit war das Vest, als Erzbischof Salentin von Isenburg (1567-1577) die Pfandschaft 1577 einlöste, im Wesentlichen katholisch. In Recklinghausen wie in den umliegenden Gemeinden, vor allem in den unteren Schichten, gab es allerdings Neigungen zu den Lehren Luthers, bedingt durch die Nähe zur Grafschaft Mark und zu Dortmund, die die neue Lehre angenommen hatten, und durch Flüchtlinge aus Frankreich, den Niederlanden und dem Baltikum.
Einen Einblick in die religiöse Lage bieten die Visitationen von 1569. Salentin hatte diese erste nachtridentinische Visitation im Vest veranlasst (Konzil von Trient 1546-1563), obwohl er zu der Zeit noch nicht im Besitz des Vestes war. Er konnte sie aber verordnen nicht auf Grund seines weltlichen Amtes, wohl aber auf Grund seiner geistlichen Vollmacht als Erzbischof. Die Protokolle ergeben für das Vest ein Bild, das sich durchaus mit dem der Herrlichkeit vergleichen lässt.
Allerdings gilt das nicht für Dorsten. Die Untersuchungen begannen hier am 21. August 1559. Pfarrer Clamor Middendorp (1565-1596), den sein Nachfolger „als glaubenstreuen und in jeder Hinsicht tüchtigen Seelsorger“ rühmt (Evelt III S 6), nannte den Visitatoren einige Personen, die sich der Häresie (d.h. der Lehre Luthers) verdächtig gemacht hatten. Auch konnte er den Namen eines Wiedertäufers angeben (Evelt a.a.O.). Weiter sagte er aus, auf Hochzeiten komme es vor, dass Tischgebete durch das Absingen deutscher Kirchenlieder gestört würden. Es gebe auch Leute, die den Gottesdienst durch Hin- und Herlaufen störten. Middendorp bestätigten die Visitatoren seinen rechten Glauben und forderten ihn auf, seinen Einsatz mit gleicher Tatkraft für die katholische Lehre fortzusetzen.
Am nächsten Tag trugen die Visitatoren den zwei Bürgermeistern und dem Rat auf, die katholische Lehre zu schützen und alle Häresien zu bekämpfen (Jesper). Sie wiesen auf die Bestimmung des Liber Statutorum der Stadt hin, die 1547 festschrieb: “Wer künftig hier das Bürgerrecht erwerben will, muss sich darüber ausweisen, dass er nicht im Verdacht steht, den Wiedertäufern, Sakramentariern (Calvinisten) oder einer Sekte anzugehören, welche den Satzungen der heiligen christlichen (katholischen) Kirche zuwider ist“ (nach Weskamp S.31).
Die „Stellung des Katholizismus scheint in Dorsten fester gewesen zu sein, obwohl man doch gerade hier den Einfluss von dem nahen Wesel, wo schon in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts Neuerer auftraten, und von dem benachbarten Gahlen, das 1552 zur lutherischen Lehre übergetreten war, hätte vermuten können. Zweifellos wird die entschiedene Stellungnahme wohl auf den Einfluss der Franziskaner zurückzuführen sein, die auch schon früher in hervorragender Weise für die Erhaltung des katholischen Glaubens eingetreten waren“ (Gläßer S.58). Auch wegen Pfarrer Middendorp, der ein hohes Ansehen in der Stadt besaß, unter anderen auch deswegen, weil er im selbstlosen Einsatz, und mit ebensolcher Hilfe der Franziskaner, den Pestkranken im Jahr 1566 beigestanden war.
Die „feste Stellung“ zum Katholizismus mussten bald die Dorstener Männer und Frauen unter Einsatz von Leib und Leben beweisen.
1582 sagte sich Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg vom Papst los, um die protestantische Stiftsdame Agnes von Mansfeld zu heiraten. Öffentlich bekannte er sich zum Calvinismus. Im Januar 1583 rief das Domkapitel den Landtag zusammen, auf dem man sich im gemeinsamen Beschluss, also mit den Stimmen Recklinghausens, Dorstens und der vestischen Ritterschaft, gegen die Absichten Gebhards stellte. Da dieser sich nicht vom Erzstift trennen wollte, bedeutete das Krieg. Unter den weltlichen Mächten des altkirchlichen Lagers stand nicht mehr der Kaiser an erster Stelle als katholische Schutzmacht, sondern
Spanien, „das damit seinen Rang als politische und katholische Großmacht in Europa dokumentierte“ (Bosbach S.75). Ein Eingreifen Spaniens musste die Niederlande auf den Plan rufen, die sich im Kampf um ihre Freiheit mit Spanien befanden und deshalb nicht hinnehmen konnten, dass Spanien sich an ihrer Ostgrenze festsetzte.
Gebhard Truchsess von Waldburg hatte das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen als Basis für seine kriegerischen Unternehmungen zur Behauptung des Erzbistums bestimmt.
Am 3. April mussten die Bürgermeister von Recklinghausen die Stadt den truchsessischen Truppen übergeben, die von Teilen der Bevölkerung freudig begrüßt wurden. Das sollte sich nach wenigen Tagen in Entsetzen wandeln, da die Soldateska zu plündern und die Kirchen zu verwüsten begann. Bald war das gesamte Vest in der Hand der truchsessischen Truppen. „Nur die Stadt Dorsten wehrte jeden Versuch der Eroberung durch die truchsessischen Truppen erfolgreich ab und hielt auch unter den schwersten Bedingungen an der vom Kölner Domkapitel vorgegebenen politischen Linie fest“ (Finger Vest S.221).
1584 versuchte Gebhard Dorsten zu erstürmen, jedoch wurde die Stadt in letzter Minute durch die Truppen Ferdinands von Bayern, des Neffen des neu gewählten Erzbischofs Ernst von Bayern, gerettet. Gebhard zog sich zurück, musste aber bei Schermbeck und an der Issel erhebliche Verluste hinnehmen (Evelt III S.15). Das Vest war befreit. Recklinghausen musste wegen der „freiwilligen“ Aufnahme der truchsessischen Truppen eine erhebliche Summe an Ernst von Bayern zahlen (Dorider S.301). Dorsten bekam für sein Verhalten die Gerichtsbarkeit für das Niedervest zugesprochen.
Gebhard setzte sich in die Niederlande ab, aber Ruhe trat nicht ein. Seine Truppenführer setzten den Krieg fort. 1588 versuchte Johann Philipp von Oberstein Dorsten im Handstreich zu nehmen. In einem Bericht wird besonders betont, “daß den Frauen hauptsächlich die unverhoffte Rettung zu verdanken gewesen sei …“ (Evelt III S.17). Im Winter 1588/89 wurde Dorsten gezwungen, eine spanische Besatzung aufnehmen, die so fürchterlich hauste, dass diese Monate als der „spanische Winter“ in die Geschichte eingegangen sind. Der Waffenstillstand, der 1609 zwischen Spanien und den Generalstaaten (Niederlande) geschlossen wurde, brachte keine Ruhe, da beide Seiten ihre festen Plätze am Niederrhein und in Westfalen nicht aufgaben. Das bedeutete auch, dass sie während ihrer Besatzungszeit die Glaubensrichtung bestimmten.
Die Gegenreformation im Vest
Die Verhältnisse in den Pfarreien auf dem Lande, lassen sich mit denen der Herrlichkeit vergleichen (Vauseweh, Visitation). Die Rekatholisierungsmaßnahmen Ferdinands von Bayern setzten zunächst in Recklinghausen und Dorsten an. Hier konnte er bestimmen, dass während der Gottesdienste weder der Arbeit noch den Geschäften nachgegangen werden durfte. Nur Katholiken war es erlaubt, in den Rat gewählt zu werden. Dem landsässigen Adel, der der protestantischen Lehre anhing, wurden führende Stellungen verweigert, so dass sich auch deren Mitglieder in den nächsten Jahrzehnten mehr und mehr zum Katholizismus bekannten.
1612 hielt sich Ferdinand für mehrere Wochen in Dorsten auf, um von hier die innerkirchlichen Angelegenheiten zu regeln. Auch bestimmte er, dass niemand ins Vest zuwandern dürfe, der nicht katholischen Glaubens sei. 1612 trennte er das Vest vom Dekanat Dortmund und teilte es in die Dekanate „Obervest“ (Zentrum Recklinghausen) und „Untervest“ (Zentrum Dorsten), um damit den protestantischen Einfluss von dorther auszuschalten (Finger, Vest S.223).
Für die wirkliche Festigung des katholischen Glaubens im Vest sorgte der Orden der Franziskaner-Observanten durch verstärkte Seelsorge und durch eine gezielte Ausbildung der Jugend. Der Jesuitenorden hatte bereits in den Zentren Westfalens Gymnasien gegründet, die Franziskaner folgten ihnen in den Mittelzentren. Sie übernahmen die jesuitische Studienordnung, die sich nicht wesentlich von der der protestantischen Ratsschulen unterschied, mit Ausnahme der religiösen Unterweisung. Allerdings gingen beide Orden durch Theateraufführungen und andere Veranstaltungen an die Öffentlichkeit, um Eindruck zu machen und so starken Anreiz zu schaffen (Wallthor S.39). Noch vorhandene Unterlagen beweisen, dass sich in dieser Form auch das Schulleben des in Zusammenarbeit der Stadt Dorsten und des Franziskanerordens 1642 gegründeten Gymnasium Petrinum abspielte. Schülerlisten der Franziskaner zeigen, dass Jugendliche von weither (Böhmen, Baltikum), wie auch aus protestantischen Familien das Petrinum besuchten (Steinbicker S. 123ff). Man sah den Nutzen einer guten Ausbildung und Erziehung, den die Schule bot. Die Franziskaner konnten so, häufig mit Erfolg, Einfluss auf die andersgläubige Umgebung nehmen.
Der Widerstand des noch lange protestantischen vestischen Adels, den Ferdinand nicht wie die Städter des Landes verweisen konnte, wie auch der Truchsessische- und der Dreißigjährige Krieg erschwerten die Rekatholisierung, und erst in seinem Todesjahr, 1650, kann davon gesprochen werden, dass das Bistum Münster und auch das Vest zum katholischen Glauben zurückgeführt waren.
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